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Durch das Erstellen von Umweltverträglichkeitsstudien und Landschaftspflegerischen
Begleitplänen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
und dem Wasserhaushaltsgesetz hat sich unser Büro in
Fragen des Verfahrensrechtes und der Bewertung von Genehmigungsunterlagen eingearbeitet.
Diese Kenntnisse werden genutzt, um im Auftrage von Genehmigungsbehörden
"Stellungnahmen" zu den Einwendungen im Verfahren oder auch "Zusammenfassende
Darstellungen der Umweltauswirkungen" bis hin zum Entwurf des späteren
"Planfeststellungsbescheides" zu erstellen.
Die Unterstützung des Planfeststellungsverfahrens durch Verfahrensbegleitung kann die
Abläufe beschleunigen, wenn z.B. innerhalb von Behörden Bearbeitungsengpässe vorliegen.
Die Auflösung der Ämter für Land- und Wasserwirtschaft 1998 in Schleswig-Holstein hat
beispielsweise derartige Bearbeitungsaufträge ausgelöst.
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