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Die FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt in bis zu drei Schritten.
Im ersten Schritt wird die räumliche Überschneidung von Wirkbereich des
Vorhabens und potenziell betroffenen, angrenzenden Schutzgebiet(en)
geprüft. Ist keine Überschneidung von Wirkbereich und Schutzgebiet(en)
gegeben, ist die Verträglichkeit nachgewiesen und stellt das
abschließende Prüfergebnis dar.
Bei Überschneidung von Wirkbereich und Schutzgebiet(en) wird
im zweiten Schritt die Beeinträchtigung der Erhaltungsziele ermittelt.
Zentrale Frage ist, ob ein Projekt oder Plan zu erheblichen
Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die
Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann.
Prüfgegenstand einer FFH-VP sind somit die:
- Lebensräume nach Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten
- Arten nach Anhang II FFH-RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte sowie
- biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die o.g. Lebensräume und Arten von Bedeutung sind.
Sollten keine erheblichen Beeinträchtigungen festgestellt werden, ist die Verträglichkeit
nachgewiesen und stellt das abschließende Prüfergebnis dar.
Bei Beeinträchtigung der Erhaltungsziele wird im dritten Schritt
die Möglichkeit der Umsetzung des Vorhabens durch Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhanges
des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" geprüft. Hierzu ist dann der Bedarf für
das Vorhaben das zwingende überwiegende öffentliche Interesse und die Unzumutbarkeit
aller Alternativen nachzuweisen.
Beispiel:
Im Zusammenhang mit dem FFH-Gebiet "Traveförde" in Lübeck bestand im Bereich Borndiek ein Vorkommen
der nach Anhang II FFH-Richtlinie zu schützenden Bauchigen Windelschnecke (Vertigo moulinsiana)
in einem Gewässerröhricht. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ergab, dass durch den Bau eines KV-Terminals
zum Verladen von Gütern vom Schiff auf die Schiene dieses Biotop erheblich beeinträchtigt werden könnte.
Nach Nachweis des zwigenden überwiegenden öffentlichen Interesses und Prüfung möglicher Alternativen
konnte das Projekt dadurch realisiert werden, dass Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhanges des
Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" durchgeführt wurden. Es wurde ein vergleichbares Biotop
in einer Kiesgrube geschaffen, in das die Schnecken vor Projektbeginn umgesetzt wurden.
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