UVS und LBP

UVS: Studien zur Umweltverträglichkeit gemäß UVPG/BImSchG zu Häfen, Reststoffdeponien, Recyclinganlagen, Deichbau, Kläranlagen, Wasserbau, Straßenbau u.a. Eingriffsvorhaben.

LBP: Landschaftspfl. Begleitpläne auf Grundlage fundierter Erhebungen (s.u.), Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, ergänzend zur UVS oder zu kleineren Vorhaben, wie Regenklärbecken, Deponieabdeckung o.ä.

 

Funktionaler Ausgleich und faunistische Leitbilder

Die Anforderungen an Landschaftspflegerische Begleitpläne reichen bei den Unteren Naturschutzbehörden vom sogenannten "Scharellerlaß" (Runderlaß des Innenministers und Umweltministeriums) als Vorgabe bis zur Empfehlung für funktionale Bilanzierung ohne Punkte und Summen. Praktikabel und sinnvoll ist die Anwendung eines "Funktionalen Ausgleiches" (vgl. Pkt. 3 Runderlaß). Provokant formuliert:
"Die Entfernung eines Röhrichtgürtels erfordert nicht 180 Minuspunkte sondern die Anlage eines neuen Röhrichtes".
In der Planung stellt sich dieses natürlich komplexer dar. Unter Zuhilfenahme der Fauna und ihrer Ansprüche und der Lebensraumfunktionen im Untersuchungsgebiet lassen sich Leitbilder festlegen, die zu einer nachvollziehbaren und begründeten Planung führen.
Natürlich lassen sich die Planziele oder Leitbilder gut über die Tierwelt definieren. So braucht der Neuntöter, als Leitart aus der Vogelwelt, halboffene Gebüschlandschaften mit hohem Anteil z.B. von Weißdorn. Wenn das Vorkommen der Art zukünftig möglich oder schon bekannt ist, kann eine Planung durch Kenntnisse aus der Fauna sinnvoll gelenkt werden. Faunistische Potentialanalysen sind in dieser Hinsicht ebenfalls zum Teil sinnvoll. Bei Eingriffen in die Landschaft ist aber eine Bestandsaufnahme von Leitarten am Ende hilfreicher. Auch hier ist die Verfügbarkeit des landesweiten Datenbestandes wieder von Bedeutung und das Datenbanksystem BIOGENDA anwendbar.