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Funktionaler Ausgleich und faunistische Leitbilder
Die Anforderungen an Landschaftspflegerische Begleitpläne reichen bei den
Unteren Naturschutzbehörden vom sogenannten "Scharellerlaß" (Runderlaß des
Innenministers und Umweltministeriums) als Vorgabe bis zur Empfehlung für
funktionale Bilanzierung ohne Punkte und Summen. Praktikabel und sinnvoll
ist die Anwendung eines "Funktionalen Ausgleiches" (vgl. Pkt. 3 Runderlaß).
Provokant formuliert:
"Die Entfernung eines Röhrichtgürtels erfordert nicht 180 Minuspunkte
sondern die Anlage eines neuen Röhrichtes".
In der Planung stellt sich dieses natürlich komplexer dar. Unter
Zuhilfenahme der Fauna und ihrer Ansprüche und der Lebensraumfunktionen im
Untersuchungsgebiet lassen sich Leitbilder festlegen, die zu einer
nachvollziehbaren und begründeten Planung führen.
Natürlich lassen sich die Planziele oder Leitbilder gut über die Tierwelt
definieren. So braucht der Neuntöter, als Leitart aus der Vogelwelt,
halboffene Gebüschlandschaften mit hohem Anteil z.B. von Weißdorn. Wenn das
Vorkommen der Art zukünftig möglich oder schon bekannt ist, kann eine
Planung durch Kenntnisse aus der Fauna sinnvoll gelenkt werden.
Faunistische Potentialanalysen sind in dieser Hinsicht ebenfalls zum Teil
sinnvoll. Bei Eingriffen in die Landschaft ist aber eine Bestandsaufnahme
von Leitarten am Ende hilfreicher. Auch hier ist die Verfügbarkeit des
landesweiten Datenbestandes wieder von Bedeutung und das Datenbanksystem
BIOGENDA anwendbar.
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