Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gilt für alle Gewässer in Europa und unterscheidet zwischen Oberflächengewässern und dem Grundwasser. Die Oberflächengewässer sind unterteilt in die Gewässerkategorien Fließgewässer (Flüsse und Bäche), Seen sowie Küsten- und Übergangsgewässer. Ziel sind der Schutz und die Verbesserung des Zustands der Gewässer und der Landökosysteme, die von ihnen abhängen. Die Bewertung des Zustandes erfolgt in fünf Klassen, die von 1= sehr gut bis 5= schlecht reichen.
Das Meer und seine natürliche Umwelt sind ein kostbares Erbe, das geschützt und erhalten werden muss. Daher ist im Juli 2008 die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) in Kraft getreten. Damit wird erstmals ein einheitlicher Ordnungsrahmen für den Zustand der Meeresgewässer der Mitgliedstaaten der EU festgelegt. Die europäischen Staaten müssen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um einen guten Zustand der Meere zu erreichen oder zu erhalten, ihren Schutz und Erhaltung dauerhaft zu gewährleisten und eine zukünftige Verschlechterung des Zustands zu vermeiden.
Die MSRL basiert auf einem ökosystemaren Ansatz und soll sowohl die Sektoren Fischerei und Agrarwirtschaft, als auch die FFH- und Vogelschutzrichtlinie berücksichtigen. Die Richtlinie stützt sich dabei auf ein komplexes System von 11 Deskriptoren und einer Vielzahl von Indikatoren, Merkmalen und Belastungsfaktoren, die alle Eigenschaften des Ökosystems Meer erfassen, charakterisieren und bewerten sollen. Als einziges festgeschriebenes Bewertungsmerkmal der MSRL ist der gute Umweltzustand festgelegt. Es gibt also nicht wie bei der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verschiedene Klassen, in denen der Umweltzustand einzuordnen ist.