Die Lebensraumqualität von Fließgewässern kann durch eine Renaturierung verbessert werden. Im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt es folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität:
- Zulassung von eigendynamischer Entwicklung
- Herstellung von Gewässerverschwenkungen
- Verbesserung der Sohlstruktur durch Einbau von Totholz und Kies
- Entwicklung von Ufergehölz
- Flächenbereitstellung im Talraum für Gewässerrandstreifen und Extensivierung der Nutzung in der Aue
- Wiederherstellung von Durchgängigkeit

Die Verbesserungen der Lebensraumqualität nach einer naturnahen Umgestaltung von BBS kann, wie zum Beispiel im Fall der Stör, nachweislich auf das Herstellen und Vorhandensein von Gewässerverschwenkungen unterschiedlicher Größe zurückgeführt werden. Bei der Planung wurde festgelegt, Teilbereiche des ursprünglichen Gewässerverlaufes auf Basis historischer Karten wieder herzustellen.
Da wir in der Regel die geschützten Biotoptypen „naturnaher Bach, Röhrichte und Auwald“ entwickeln, stellen die Maßnahmen eine Aufwertung im Naturhaushalt dar.