Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) dient der Berücksichtigung der Eingriffsregelung. Er stellt bei einem Vorhaben alle Maßnahmen dar, die für Vermeidung, Minimierung und als Kompensation für nicht zu vermeidende und nicht weiter minimierbare Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich sind. Dies erfolgt im Rahmen einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz.

Der LBP besteht aus einem Berichts-und einem Kartenteil mit folgendem Inhalt:

  • Beschreibung und Bewertung des Zustands der Natur und Landschaft und deren Funktionen vor Vorhabensbeginn
  • Darstellung des Vorhabens und seiner Wirkfaktoren
  • Auswirkungen und Konflikte des Vorhabens
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für nicht vermeidbare oder weiter minimierbare Beeinträchtigungen

Wir erstellen Landschaftspflegerische Begleitpläne für nicht UVP-pflichtige Vorhaben oder für UVP-pflichige Vorhaben basierend auf Berichten zur Umweltunverträglichkeitsprüfung.

Zahlreiche Vorhaben sind aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs oder ihres Standortes UVP-pflichtig oder es muss in einer Vorprüfung des Einzelfalls (UVP-Vorprüfung) geprüft werden, ob eine UVP erforderlich ist oder nicht.

Der Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) beschreibt und bewertet die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter:

  • Mensch
  • Tiere und Pflanzen
  • Boden
  • Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer)
  • Luft und Klima
  • Landschaft
  • Kultur- und sonstige Sachgüter.

Der UVP-Bericht umfasst somit eine ausführliche Darstellung der Umweltauswirkungen einer Planung und entwickelt darüber hinaus Maßnahmen, mit denen erheblich negative Umweltauswirkungen verringert oder vermieden werden können. Dazu gehört auch eine Alternativenprüfung, bei der nach Abwägung aller Faktoren die umweltschonendste Standort- und Ausführungsvariante vorgeschlagen wird.

Wir erstellen UVP-Vorprüfungen und UVP-Berichte zu Häfen, Reststoffdeponien, Recyclinganlagen, Kläranlagen, Vorhaben im Deich-, Straßen- und Wasserbau, Naturschutzplanungen und anderen Eingriffsvorhaben.