Durch das Erstellen von Umweltverträglichkeitsstudien und Landschaftspflegerischen Begleitplänen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz hat sich unser Büro in Fragen des Verfahrensrechtes und der Bewertung von Genehmigungsunterlagen eingearbeitet. Diese Kenntnisse werden genutzt, um im Auftrag von Genehmigungsbehörden “Stellungnahmen” zu den Einwendungen im Verfahren oder auch “Zusammenfassende Darstellungen der Umweltauswirkungen” bis hin zum Entwurf des späteren “Planfeststellungsbescheides” zu erstellen.

Die Unterstützung des Planfeststellungsverfahrens durch Verfahrensbegleitung kann die Abläufe beschleunigen, wenn z.B. innerhalb von Behörden Bearbeitungsengpässe vorliegen.

Die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten aus dem Verfahrensrecht nimmt bei größeren Projekten zu. Sie schult die rechtssichere Bearbeitung von Verträglichkeitsprüfungen und Sicht auf die Daten aus dem Blickwinkel des möglichen Gerichtes. Hierzu gehört auch die Auswertung von Gerichtsurteilen, die heute stärker die Bewertungspraxis in den Verfahren prägen als die eigentlichen Gesetze.