Bei unseren Umweltverträglichkeitsstudien zu immissionsträchtigen Bauvorhaben  werden Schadstoff-, Lärm- und Erschütterungsgutachten integriert und bewertet.

Im Wasser

Wir beraten zum Beispiel die Flender Werft AG in Lübeck bei ihren Baumaßnahmen im Lübecker Hafen. Dafür sind zumeist Baggerungen in der Trave und eine ordnungsgemäße Verbringung bzw. Entsorgung von Gewässerboden erforderlich.

Die Travesedimente im Bereich des Lübecker Hafens können vor allem im Schlickhorizont mit  organischen Schadstoffen, Schwermetallen und Tributylzinn (TBT) belastet sein. TBT ist Bestandteil von bewuchsreduzierenden Schiffanstrichen (sogenannten “anti-foulings”). Außerdem sind hier hohe Nährstoffgehalte gemessen worden. Der darunter liegende Mergelhorizont weist deutlich geringere Schadstoffkonzentrationen auf.

Daher muss verhindert werden, dass bei den Baggerarbeiten viel Sediment aufgewirbelt wird, sich dabei gebundene Schadstoffe im Wasser lösen und dort die Lebensgemeinschaft schädigen. Begleitende Untersuchungen zeigen, dass der Einsatz eines Löffelbaggers bei der Entnahme des Gewässerbodens günstiger zu bewerten ist als ein Greiferbagger. Für die besonders belastete oberste Sedimentschicht wird ein geschlossener Tieflöffel verwendet, bei dem der Austritt von Baggergut bei der Hebung minimal ist.

Außerdem führt aufgewirbeltes Substrat mit hohem Nährstoffgehalt zu temporär verstärkter Sauerstoffzehrung im Gewässer. Eine weitere Minimierung der Auswirkungen stellt daher die Baggerung im Winter/Frühjahr dar, da zu dieser Jahreszeit die Sauerstoffsättigung hoch und eine zeitweise geringfügig höhere Sauerstoffzehrung unbedenklich ist. Ergänzende Untersuchungen der faunistischen Wirbellosen-Besiedlung (Makrozoobenthos) zeigen, dass hier keine empfindliche Lebensgemeinschaft vorhanden ist.

Aufgrund der Schadstoffgehalte wird das Baggergut nicht verklappt, sondern bei geringer Belastung auf das Spülfeld “Am Stau” verbracht bzw. bei höheren Schadstoffkonzentrationen an Land entsprechend seiner Einstufung gemäß den Zuordnungswerten der LAGA ordnungsgemäß entsorgt.

An Land

Die Bewertung von Immissionen an Land betrifft häufig die Themen Lärm, Licht aber auch z.B. Nährstoffe aus der Luft.

Nährstoffeinträge wurden z.B. für den B-Plan Klein Niendorf in Bad Segeberg bezüglich der Einträge aus dem Geltungsbereich in das Grundwasser und damit in den Ihlsee als nährstoffarmem See mit FFH-Schutzstatus geprüft. Ähnlich wird der Eintrag in Grundwasser (und Oberflächengewässer) im Zuge von Fachbeiträgen zur Wasserrahmenrichtlinie untersucht und bewertet. Grenzwerte gibt die Oberflächengewässer-Verordnung vor, schwieriger sind i.d.R. die Daten zum Vorhaben zu ermitteln. Dies kann die Phosphatbelastung aus der Gartennutzung für das Grundwasser sein oder die Pestizidanwendung beim zweigleisigen Ausbau einer Bahnlinie sein.

Immissionen an Land sind nicht nur im Umweltbericht für Schutzgut Mensch zu prüfen und zu bewerten, was mit Lärmgutachten und Immissionsvorgaben weniger kompliziert ist. Schwieriger ist die Bewertung von Lärm als Störung oder Zerstörung von Lebensstätten von geschützten Arten der Tierwelt. Wirkung, Empfindlichkeit und Auswirkung sind artenschutzrechtlich relevante Themen und können bei einem Gewerbegebiet mit Wachtelkönig im Nahbereich an der Trave schon einen Autobahnanschluss in Frage stellen.