Eine fundierte Datengrundlage ist für die sachgerechte Erstellung von Landschaftspflegerischen Begleitpläne,  FFH-Verträglichkeitsprüfungen und Artenschutzfachbeiträgen unverzichtbar. Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind dies faunistische und vegetationskundliche Erhebungen.

Die folgende Artengruppen werden von unseren Biologen kartiert:

  • Brut- und Rastvögel,
  • Haselmaus,
  • Amphibien und Reptilien,
  • Libellen,
  • Makrozoobenthos,
  • und die Vegetation.

Für weitere Artengruppen wie beispielsweise Fledermäuse oder Heuschrecken ziehen wir externe Experten hinzu.

Sind faunistische Erhebungen in der Landschaftsplanung zu teuer?

Bestandsaufnahmen der Fauna verbessern die Datenlage, sind aber aus der Sicht der Projektplanung oft teuer. Eine erste Möglichkeit zur Berücksichtigung der Fauna stellt im ersten Schritt die Potenzialanalyse dar.

Faunistische Potenzialanalyse 

Diese Einschätzung potenziell vorkommender Tierarten auf Grundlage der kartierten Biotope und vorhandenen Strukturen zeigt auf, welche Artengruppen bei einer Eingriffs- oder Landschaftsplanung von Bedeutung sein könnten.

Die Potenzialanalyse zeigt auf, ob und wenn ja welche Leitarten oder auch artenschutzrechtlich relevanten Arten gegebenenfalls noch erfasst werden müssen, sofern nicht Datenbanken oder ältere Kartierungen Informationen zum Untersuchungsraum bereitstellen können.

Projekte können aber auch zeitlich verzögert werden, wenn zu spät faunistische Untersuchungen beauftragt werden. Hier ist mit Planungsbezug und Behördenabsprache die Berücksichtigung der Fauna sinnvoll, da im Genehmigungsverfahren Nachbesserungen kaum mehr ohne Zeitverlust möglich sind.