Wir erstellen Berichte zur Umweltverträglichkeit gemäß UVPG/BImSchG zu Häfen, Reststoffdeponien, Recyclinganlagen, Kläranlagen, Vorhaben im Deich-, Straßen- und Wasserbau, Naturschutzplanungen und anderen Eingriffsvorhaben.

Zahlreiche Vorhaben sind aufgrund ihrer Art (Emission von Schadstoffen wie Müllverbrennungsanlagen), ihres Umfangs (Platzbedarf, Veränderung von Boden oder Vegetation wie z.B. bei Deichvorhaben) oder ihres Standortes (z.B. größere Straße in Siedlungsnähe) UVP-pflichtig oder es muss in einer Vorprüfung des Einzelfalls (UVP-Vorprüfung) geprüft werden, ob eine UVP erforderlich ist oder nicht.

Der Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht) beschreibt und bewertet die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter

  • Mensch
  • Tiere und Pflanzen
  • Boden
  • Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer)
  • Luft und Klima
  • Landschaft
  • Kultur- und sonstige Sachgüter.

Der UVP-Bericht umfasst somit eine ausführliche Darstellung der Umweltauswirkungen einer Planung und entwickelt darüber hinaus Maßnahmen, mit denen erheblich negative Umweltauswirkungen verringert oder vermieden werden können. Dazu gehört auch eine Variantenanalyse, bei der nach Abwägung aller Faktoren die umweltschonendste Standort- und Ausführungsvariante vorgeschlagen wird.

In dem ebenfalls zu den Planunterlagen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zählenden Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) wird dargestellt und festgelegt, wie die unvermeidbaren negativen Umweltauswirkungen ausgeglichen werden (Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz).