Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) dient der Berücksichtigung der Eingriffsregelung. Er stellt bei einem Vorhaben alle Maßnahmen dar, die Vermeidung, Minimierung und als Kompensation für nicht zu vermeidende und nicht weiter minimierbare Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich sind. Dies erfolgt im Rahmen einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz.

Der Landschaftspflegerisches Begleitplan besteht in der Regel aus einem Berichts- und  einem Kartenteil. Zunächst wird der Zustand von Natur und Landschaft und deren Funktionen vor Vorhabensbeginn dargestellt und bewertet. Dann wird das Vorhaben und seine Wirkfaktoren dargestellt. Darauf aufbauend werden die Auswirkungen des Vorhabens und die sich daraus ergebenden Konflikte ermittelt. Vorrangiges Ziel ist die Vermeidung und Minimierung der Beeinträchtigungen. Daher wird zunächst geprüft, welche Maßnahmen hierzu notwendig und realisierbar sind. Anschließenden werden die nicht vermeidbaren und nicht weiter minimierbaren Beeinträchtigungen dargestellt und geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant. So wird gewährleistet, dass die durch das Vorhaben beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes wiederhergestellt werden. 

Der Landschaftspflegerische Begleitpläne ist Bestandteil der eingereichten Genehmigungsunterlagen. Bei einem Planfeststellungsverfahren wird er im Gegensatz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit dem Planfeststellungsbeschluss rechtsverbindlich.

Wir erstellen Landschaftspflegerische Begleitpläne für nicht UVP-pflichtige Vorhaben wie Regenklärbecken oder kleinräumige Gewässerumgestaltungen oder für UVP-pflichtige Vorhaben basierend auf Umweltverträglichkeitsstudien.